Für den Eintragungsantrag zur Zulassung als Nachhaltigkeitsprüfer in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer ist es für, vor dem 1. Januar 2024 zugelassene oder anerkannte, Abschlussprüfer und Personen, die am 1. Januar 2024 das Zulassungsverfahren für Abschlussprüfer durchlaufen und dieses vor dem 1. Januar 2026 abschließen, erforderlich, 32 Stunden (Zeitstunden) strukturierte Fortbildung im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung (kein Selbstudium) nachzuweisen. Fortbildungen vor Inkraftreten der CSRD werden anerkannt, sofern die von der WPK vorgegebenen Inhalte abgedeckt sind. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Wirtschaftsprüferkammer (Mitteilung vom 19. Juli 2024).
Laut Gesetzentwurf vom 24. Juli 2024 sind allerdings insgesamt 40 Fortbildungsstunden gefordert, welche spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes erbracht sein müssen. Die von WIBAS-Seminare angebotenen Module bauen inhaltlich aufeinander auf. Die Fortbildungsstunden nach der Teilnahme an Modul 1-6 belaufen sich auf insgesamt 41 Stunden. Hierbei wurden die im aktuellen Gesetzentwurf geforderten 40 Fortbildungsstunden berücksichtigt (Änderungen vorbehalten). Die Inhalte aller Module beinhalten alle zum jetzigen Zeitpunkt von der WPK geforderten Fortbildungsinhalte. Nach der Teilnahme an allen sechs Modulen wird ein Teilnahmezertifikat zur Vorlage bei der WPK ausgestellt.
Selbstverständlich kann auch nach jedem Modul eine einzelne Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden. Die Prüfung der Voraussetzungen und die Eintragung als Nachhaltigkeitsprüfer in das Berufsregister obliegt der WPK. Wir achten sorgfältig darauf, dass die von der WPK geforderten Themen zur Eintragung als Nachhaltigkeitsprüfer in das Berufsregister enthalten sind.
Modul 1
Modul 2
Modul 3
Modul 4
Modul 5
Modul 6