INITIALFORTBILDUNG

Für den Eintragungsantrag zur Zulassung als Nachhaltigkeitsprüfer in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer ist es für, vor dem 1. Januar 2024 zugelassene oder anerkannte, Abschlussprüfer und Personen, die am 1. Januar 2024 das Zulassungsverfahren für Abschlussprüfer durchlaufen und dieses vor dem 1. Januar 2026 abschließen, erforderlich, 32 Stunden (Zeitstunden) strukturierte Fortbildung im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung (kein Selbstudium) nachzuweisen. Fortbildungen vor Inkraftreten der CSRD werden anerkannt, sofern die von der WPK vorgegebenen Inhalte abgedeckt sind. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Wirtschaftsprüferkammer (Mitteilung vom 19. Juli 2024).


Laut Gesetzentwurf vom 24. Juli 2024 sind allerdings insgesamt 40 Fortbildungsstunden gefordert, welche spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes erbracht sein müssen. Die von WIBAS-Seminare angebotenen Module bauen inhaltlich aufeinander auf. Die Fortbildungsstunden nach der Teilnahme an Modul 1-6 belaufen sich auf insgesamt 41 Stunden. Hierbei wurden die im aktuellen Gesetzentwurf geforderten 40 Fortbildungsstunden berücksichtigt (Änderungen vorbehalten). Die Inhalte aller Module beinhalten alle zum jetzigen Zeitpunkt von der WPK geforderten Fortbildungsinhalte. Nach der Teilnahme an allen sechs Modulen wird ein Teilnahmezertifikat zur Vorlage bei der WPK ausgestellt.


Selbstverständlich kann auch nach jedem Modul eine einzelne Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden. Die Prüfung der Voraussetzungen und die Eintragung als Nachhaltigkeitsprüfer in das Berufsregister obliegt der WPK. Wir achten sorgfältig darauf, dass die von der WPK geforderten Themen zur Eintragung als Nachhaltigkeitsprüfer in das Berufsregister enthalten sind.

Die Module

Modul 1

Rechtliche Anforderungen und Standards für die Aufstellung von Nachhaltigkeits­berichten (7 Zeitstunden, netto 699,- Euro)

  • Regelungen zur Aufstellung in der CSRD sowie diesbezügliche nationale Vorschriften
  • Überblick über die ESRS
  • Überblick über die Kerninhalte der EU-Taxonomie-Verordnung
  • Besonderheiten wie Schätzungen, Wertschöpfungskette, Stakeholderkreis und ESEF

Modul 2

Nachhaltigkeitsanalyse Teil 1 (7 Zeitstunden, netto 699,- Euro)

  • Analyse der Strategie und des Geschäftsmodels des Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeit
  • Wesentlichkeit nach ESRS (doppelte Wesentlichkeit)
  • Prozess der Wesentlichkeitsanalyse
  • Begriff der Auswirkungen, Chancen und Risiken

Modul 3

Nachhaltigkeitsanalyse Teil 2 (7 Zeitstunden, netto 699,- Euro)

  • Standards zum Klimaschutz (Environment) inkl. Übergangsplan
  • Standards zum Thema Social
  • Standards zum Thema Governance

Modul 4

Due-Diligence Prozesse zu Nachhaltigkeits­aspekten (7 Zeitstunden, netto 699,- Euro)

  •  Sorgfaltspflicht
  • Ausgestaltung und Aufteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens in Bezug auf die Ausübung der Sorgfaltspflicht
  • Due Diligence Prozess des Unternehmens im Hinblick auf die Ermittlung der Auswirkungen, Risiken und Chancen und die Bewertung von deren Wesentlichkeit
  • Prozess der Erstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Modul 5

Rechtliche Anforderungen und Standards für die Prüfung von Nachhaltigkeits­berichten (7 Zeitstunden, netto 699,- Euro)

  • Regelungen zur Prüfung in der CSRD sowie diesbezügliche nationale Vorschriften
  • ISAE 3000 rev.. als bestehender Standard, welcher zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten genutzt werden kann. Wesentliche Unterschiede zwischen der Prüfung mit begrenzter Sicherheit und hinreichender Sicherheit sowie die Berichterstattung des Nachhaltigkeitsprüfers

Modul 6

Ergänzendes zur Nachhaltigkeits­berichterstattung und -prüfung (6 Zeitstunden, netto 699,- Euro)

  • Update zu den Modulen 1 -5
  • Nach endgültiger Verabschiedung ISSA 5000 als endgültige Grundlage für die von der EU anzunehmenden Standards beziehungsweise als in der Zwischenzeit zu verwendender Standard.